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Änderungsabnahmen

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Die Änderungsabnahme stellt sicher, dass dein individuell umgebautes Fahrzeug sicher, rechtskonform und versichertbleibt.

Unsere Prüfingenieure bei DEMKA GTÜ-Früfstelle in Berlin beraten dich kompetent und führen die Abnahme zuverlässig durch – schnell, fair und transparent.

Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Termin-Hotline : +49 30 7800 1711

 

 

 

§ 19.3 StVZO
Änderungsabnahmen

 

 

 

§ 19.3 StVZO
Änderungsabnahmen

Wissensdatenbank

Eine Änderungsabnahme ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung, wenn am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen wurden, die die Betriebserlaubnis beeinflussen können.

Das betrifft z. B. Fahrwerksumbauten, Felgen, Auspuffanlagen oder Leistungssteigerungen.

Nach § 19(3) StVZO muss eine Prüforganisation wie die GTÜ die Änderung abnehmen, damit das Fahrzeug weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen darf.

 

 

 

§ 29 StVZO
Hauptuntersuchung

 

 

 

§ 29 StVZO
Hauptuntersuchung

 

 

 

§ 19.3 StVZO
Änderungsabnahmen

 

 

 

§ 19.3 StVZO
Änderungsabnahmen

 

 

 

§ 23 StVZO
Oldtimerbegutachtung

 

 

 

§ 23 StVZO
Oldtimerbegutachtung

 

 

 

KFZ
Schadengutachten

 

 

 

KFZ
Schadengutachten

 

 

 

KFZ
Wertgutachten

 

 

 

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Wertgutachten

 

 

 

DEMKA
HU - Check

 

 

 

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+49 30 7800 1711

Werdauer Weg 6 D-10829 Berlin

info@gtue-pruefstelle.de

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